Traders Magazin_02_2023

INSIGHTS – NEWS 14 TRADERS´ 02.2023 15 illegale Handelsplattformen enttarnt Die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF und die französische Aufsichts- und Abwicklungsbehörde ACPR haben 15 neue ungenehmigte Forex-Webseiten im Land aufgedeckt. Laut AMF und ACPR handelt es sich dabei um www.1market.com/fr, www.24cryptoforextrading.net, bitictrade.com, boursecapital.net und www.cryptoneyx.io. Ebenfalls nicht zugelassen sind fr.finaguide.com, lions-broker.com, www.multibankfx.com, fr.puprime.net und raisefx. com. Die anderen illegalen Forex-Plattformen, die von den Behörden auf die schwarze Liste gesetzt wurden, sind traderhouse.com, valutamarkets.com, www.vestapros.com, www.t4trade.com und virtuscapital. world. Nach Behördenangaben ist die Gesamtzahl der in diesem Jahr auf die schwarze Liste gesetzten unerlaubten Devisenhandelsplattformen um 30 Prozent auf 49 gesunken. Die Behörden forderten Anleger auf, anhand der zugänglichen Register sicherzustellen, dass die Anbieter von Finanzprodukten und -dienstleistungen im Land zugelassen sind. In diesen Registern sind Wertpapierdienstleister und Vermittler in den Kategorien Finanzanlageberater oder Crowdfunding aufgelistet. Quelle: https://www.financemagnates.com/ Betrug epischen Ausmaßes? Die US-Staatsanwaltschaft wirft Sam Bankman-Fried, Gründer der kollabierten Kryptobörse FTX, „Betrug epischen Ausmaßes“ vor. Bei der ersten Anhörung plädierte Bankman-Fried auf „nicht schuldig“. Die Anklagepunkte sind Verschwörung zu Wertpapierbetrug, Geldwäsche und Verstöße gegen Parteispendengesetze wegen der millionenschweren Unterstützung der Präsidentschaftskandidatur von Joe Biden. Bankman-Fried soll versucht haben, mit Einlagen von FTX seinen kriselnden Hedgefonds Alameda Research zu retten, sich an Kundengeldern bereichert und Immobilien im Wert von über 100 Millionen Dollar gekauft zu haben. Wenn die Staatsanwälte die Verstöße beweisen können, drohen dem Gründer der ehemals drittgrößten Kryptobörse der Welt viele Jahre Haft. Laut Experten liegt das höchste Strafmaß bei 115 Jahren. Quelle: https://www.wiwo.de/ 2.000 ETFs auf handelbar Am 13. Dezember waren erstmals 2.000 ETFs auf Xetra handelbar. Damit hat das ETF-Segment der Deutschen Börse einen neuen Meilenstein erreicht und übertrifft alle anderen europäischen Börsen. 32 ETF-Emittenten sind zurzeit auf Xetra aktiv. Während das Angebot in den ersten Jahren vorwiegend aus ETFs auf bekannte Standardindizes wie DAX, EURO STOXX 50 und Dow Jones Industrial Average bestand, können Anleger inzwischen auf ein breites Spektrum an Ländern, Regionen, Branchen, Themen und Strategien zurückgreifen. Den Hauptanteil nehmen Aktien-ETFs mit 1.414 Produkten ein, hinzu kommen 533 Anleihen-ETFs. Darüber hinaus stehen Investoren 53 weitere ETFs zu Rohstoffen oder Multiasset-Strategien zur Verfügung. Quelle: https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/ Margin Call der Comdirect – Urteil erschwert Tradinggeschäft Der deutschen Bankenbranche drohen infolge eines öffentlich bislang unbeachteten Gerichtsurteils strengere juristische Restriktionen bei ihrem Retail-Brokerage. Es geht um den Umgang mit Wertpapierkrediten, bei denen die Kunden die erworbenen Aktien als Sicherheit bei der Bank hinterlegen. Im konkreten Fall hatte ein Kunde der Comdirect kurz vor dem Coronacrash für 350.000 Euro Deutsche-Bank-Aktien erworben – und zwar zu einem Einstandspreis von 16,93 Euro je Aktie. Zur teilweisen Finanzierung nahm der Anleger einen Wertpapierkredit über 100.000 Euro in Anspruch. Im Zuge des Coronacrashs stürzte die Aktie im März 2020 dann unter sechs Euro ab. Weil nur 70 Prozent des Kurswerts als Beleihungswert herangezogen werden dürfen, sank der tatsächliche Beleihungswert der Papiere auf nur noch gut 85.000 Euro. Die Comdirect forderte den Kunden auf, die Deckungsrelationen wieder herzustellen – sprich: Geld oder Aktien nachzuschießen. Ein durchaus üblicher Vorgang, im Bankenjargon auch „Margin Call“ genannt. Als die Comdirect nichts von ihrem Kunden hörte, liquidierte sie zwei Drittel der Aktien und erlöste damit 71.418 Euro. Der rechnerische Verkaufskurs von 5,53 Euro bedeutete einen riesigen Verlust für den Kunden. Der allerdings setzte sich juristisch zur Wehr, bekam recht – und könnte so dafür sorgen, dass das Geschäft mit Wertpapierkrediten hierzulande deutlich schwieriger wird. Quelle: finanz-szene.de

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